Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Verein

Großkaliberschützen Speicher e.V.

 

Speicherung von Daten:

 

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des ersten und zweiten Vorsitzenden und des Kassenwart gespeichert.

 

Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nicht-Mitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z. B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person einschutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

Weitergabe der Daten an den Dachverband:

 

Als Mitglied des Bund Der Militär- und Polizeischützen E.V. Grüner Weg 12, 33098 Paderborn, sowie dem Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. Birkenring 5 16356 Ahrensfelde ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Alter und Vereinsmitgliedsnummer, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (z.B. Platzierung und Punktzahl).

 

Pressearbeit:

 

Der Verein informiert die Tagespresse bzw. die Ortsausgabe des Speicher Blättchen über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt BDMP und BDS, denen der Verein angehört von dem Widerspruch des Mitglieds.

 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder:

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Turniere und deren Ergebnisse sowie Feiern, am Aushang des Vereins bekannt. Dabei können personen-bezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.

 

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Turniere und deren Ergebnisse sowie Feiern, in der Vereinszeitschrift bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

Austritt aus dem Verein:

 

Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

 

 

Eine Datenschutzklausel in unserer Satzung, wird auf der nächsten Jahreshauptversammlung, dieser hinzugefügt und geht dann dem Vereinsregister unaufgefordert zu. Nachstehender Entwurf ist erarbeitet und wird dann den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt:

 

Entwurf für eine Datenschutzklausel in der Satzung der Großkaliberschützen Speicher e.V.

 

§ XX  Datenschutz im Verein Großkaliberschützen Speicher e.V.

 

1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der  Vorgaben der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

 

2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

 

-das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

-das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

-das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

-das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

-das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

-das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

 

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

Erläuterungen zur Datenschutzklausel:

Zum 25.05.2018 tritt ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Ab dann gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz in der überarbeiteten Fassung vom 05.07.2017 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Der Formulierungsvorschlag berücksichtigt bereits die ab dann geltenden Bestimmungen.